Neue BaFin Richtlinie: Finanzbehörde fordert Minimum 75 % Nachhaltigkeit

Wenn Banken Ihre Produkte grünwaschen: Neue Richtlinie soll Greenwashing abstrafen

Greenwashing ist ein wachsendes Problem in der Bankenbranche. Um dem entgegenzuwirken, erarbeitet die BaFin einen Entwurf für eine Richtlinie, die nachhaltig ausgerichtete Investments regulieren soll.

Drei Varianten für das Deklarieren nachhaltiger Investments

Um dem Greenwashing entgegenzutreten, hat die Bafin den Entwurf einer Richtlinie für nachhaltig ausgerichtete Investments veröffentlicht. - Quelle: Shutterstock.com

Greenwashing wird immer mehr zum Problem. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat nun einen Entwurf einer Richtlinie für nachhaltig ausgerichtete Investmentvermögen veröffentlicht. Darin enthalten sind Vorgaben, wie Kapitalverwertungsgesellschaften das Investmentvermögen künftig ausgestalten müssen, um es als nachhaltig deklarieren zu können.

Insgesamt stehen der Fondsindustrie drei Varianten für den Nachweis zur Verfügung. So hat die BaFin eine Mindestinvestitionsquote in nachhaltige Vermögensgegenstände festgelegt, die bei 75 Prozent liegt. Gleichzeitig dürfen maximal zehn Prozent aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von fossilen Brennstoffen stammen. Alternativ zur Mindestinvestitionsquote ist es auch legitim, wenn Fonds eine nachhaltige Anlagestrategie verfolgen – zum Beispiel in Form eines Best-in-Class-Ansatzes. Als dritte Möglichkeit, um als nachhaltige Anlage deklariert zu werden, ist über einen nachhaltigen Index möglich.

Ergänzung zur europäischen Richtlinie

Mit der neuen Richtlinie sollen Kunden vor Greenwashing geschützt werden. „Wo ESG draufsteht, muss auch Nachhaltigkeit drin sein“, sagt Thorsten Pötzsch, BaFin Exekutivdirektor und Leiter im Bereich Wertpapieraufsicht/Asset Management. Damit eine Anlage als „grün“ genehmigt wird, dürfen Bezeichnung und Vermarktung nicht irreführend sein.

Die geplante BaFin-Richtlinie soll die bereits bestehenden europäischen Vorgaben ergänzen. Bisher regelt eine Offenlegungs- und Taxonomie-Verordnung der EU zum Beispiel, welche Offenlegungspflichten Kapitalverwaltungsgesellschaften auf Gesellschafts- und Produktebene berücksichtigen müssen. Es wird aber nicht angegeben, wie die Anlagebedingungen eines Investmentvermögens ausgestaltet sein müssen. Bis zum 06. September hat die Fondsindustrie die Möglichkeit, sich zu den geplanten Regelungen der BaFin zu äußern.

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